Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Hersbruck e.V.
https://www.fsg-hersbruck.deOVG Münster vs VGH Bayern u.a.: Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln (30.08.2023) Am 30.08.2023 hat das OVG-Münster Waffenrechtsgeschichte geschrieben, in dem es quasi im Handstreich Waffenschränke mit Schlüsselschlössern abgeschafft hat. Das Urteil liegt im Volltext noch nicht vor. Die Pressemitteilung der Jusitz in NRW lautet wie folgt: "Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden. Den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen unzureichender Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel im Einzelfall eines Jägers aus Duisburg hat es allerdings für rechtswidrig gehalten.Während einer einwöchigen Urlaubsabwesenheit wurde in das Wohnhaus des Klägers in Duisburg eingebrochen. Die Einbrecher entwendeten aus dem dortigen Waffenschrank, der unversehrt geblieben ist, zwei Kurzwaffen und diverse Munition. Der Waffenschrank entsprach dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in derselben Wohnung in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. Dieser genügte allerdings nicht dem gesetzlichen Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium Duisburg die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers mit der Begründung, dieser habe Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt. Die dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil war erfolgreich.Zur Begründung seines Urteils hat der 20. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Voraussetzungen für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers liegen nicht vor. Der Kläger ist nicht waffenrechtlich unzuverlässig. Insbesondere liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, er werde Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahren.Allerdings hat der Kläger in der Vergangenheit objektiv gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine sorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen, indem er die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Tresor mit einem unzureichenden Sicherheitsstandard aufbewahrt hat. Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Dem genügte der Tresor des Klägers nicht.Dieser objektive Sorgfaltsverstoß rechtfertigt eine Unzuverlässigkeitsprognose jedoch ausnahmsweise nicht, weil er dem Kläger in subjektiver Hinsicht nicht als im besonderen Maße schwerwiegend vorzuwerfen ist. Einem juristischen Laien ‑ wie dem Kläger ‑ musste es sich nicht aufdrängen, dass die Waffenschrankschlüssel demjenigen gesetzlichen Sicherheitsstandard entsprechend aufzubewahren sind, der für die Aufbewahrung der Waffen und Munition gilt. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Behältnissen, die mittels Schlüssel zu verschließen sind, ist gesetzlich zulässig. Konkretere gesetzliche Vorgaben, wie der Schlüssel zu einem solchen Behältnis aufzubewahren ist, fehlen jedoch, obwohl es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann. Ebenso wenig gibt es bis zum heute verkündeten Urteil des Senats entsprechende Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, an denen sich Waffenbesitzer orientieren könnten und müssten. Der Kläger hat im Übrigen auch nicht etwa einfachste Maßnahmen unterlassen, um eine Ansichnahme der Waffenschrankschlüssel durch unbefugte Dritte zu verhindern, sondern mit deren Aufbewahrung in dem in Rede stehenden Stahltresor jedenfalls Vorkehrungen getroffen, die geeignet gewesen sind, einen Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern, jedenfalls nicht unerheblich zu erschweren. Nach alledem ist auch ein gröblicher Verstoß gegen waffengesetzliche Bestimmungen nicht anzunehmen.Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.Aktenzeichen: 20 A 2384/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf - 22 K 3002/19 -)"Damit stellen sich die NRW-Richter über das Gesetz, da das Gesetz, wie im Urteil richtig ausgeführt, keine Regelungen über die Aufbewahrung eins Waffenschrankschlüssels enthält. Im konkreten Fall haben die NRW-Richter dem betroffenen Jäger dies zugute gehalten, aber jetzt, wo dieses Urteil in der Welt ist, wird es, zumindest in NRW als bekannt vorausgesetzt. In Bayern scheint man zu einem derartigen Ausarten der Rechtsprechung nicht zu neigen. Das VG Bayreuth hat im Urteil vom 30.10.2015 - B 1 K 15.345 zurecht wie folgt erkannt: "Der Gesetzgeber fordert nicht, dass ein Waffenschrank durch ein Schloss mit Zahlenkombination verschlossen wird oder dass der Schlüssel seinerseits in einem Schlüsselsafe mit Zahlenkombination oder auch z. B. in einem Bankschließfach aufbewahrt wird. Diese Fragen bedürfen deshalb keiner weiteren Erörterungen. Damit hat wohl auch der Gesetzgeber eine gewisse Sicherheitslücke akzeptiert, da es in der Praxis nach aller Lebenserfahrung wohl unmöglich sein dürfte, eine absolute, lückenlose Kontrolle über den Schlüssel sicherzustellen." Somit wendet das VG Bayreuth geltendes Recht konsequent an, ohne, wie in NRW, das Recht strenger anzuwenden, als der Gesetzgeber dies vorgesehen hat. Es bleibt also zu hoffen, dass solche Urteilsexzesse Einzelfälle bleiben. Die Rechtslage gibt nichts anderes her. In einer recht aktuellen Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat dieser wie folgt erkannt: "Die dauerhafte Aufbewahrung des Schlüssels für einen Waffenschrank an ein und demselben Ort über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren ohne weitere Mechanismen, die den Zugriff auf diesen erschweren, stellt keine hinreichende Vorsichtsmaßnahme dar, um Unbefugten den Zugriff auf Waffen und Munition zu verwehren und erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG. Dies gilt auch, wenn Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten." (VGH München, Beschluss v. 25.05.2021 – 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947)Mit keiner Silbe wurde die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Waffenschrank oder gleichwertigem Safe gefordert, ganz im Gegenteil: "Denn auch wenn gesetzlich nicht speziell geregelt ist, wie die Schlüssel eines Waffenschrankes aufzubewahren sind, ergibt sich gleichwohl aus § 36 WaffG, dass Waffenbesitzer alle erforderlichen Vorkehrungen treffen müssen, um ein Abhandenkommen von Waffen und Munition zu verhindern, wozu folgerichtig auch gehört, dass die Schlüssel für einen Waffenschrank so aufzubewahren sind, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Wie vom Klägerbevollmächtigten selbst eingeräumt wurde, erfüllt ein Waffenbesitzer diese hohen gesetzlichen Anforderungen des § 36 WaffG durch die immer gleiche Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels an einem für unbefugte Dritte zugänglichen Ort über mehrere Jahre nicht."Damit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtslage und die sich daraus ergebenden Pflichten eins Waffenbesitzers für die Aufbewahrung eines Waffenschrankschlüssels gesetzeskonform ausgelegt ohne über den Gesetzestext hinauszugehen. Es ist also aktuell nach der in Bayern vorherrschenden Rechtsprechung nicht davon auszugehen, dass das "Ausreißerurteil" aus NRW in die hiesige Rechtsprechung übernommen wird. Hiergegen spricht einfach die aktuelle Gesetzeslage. Ob diese allerdings erfolgreich Gegenstand von Gesetzesverschärfungsinitiativen wird, bleibt abzuwarten. Für Waffenschrankbesitzer mit Schlüsselschloss außerhalb von NRW dürfte aufgrund der Entscheidung des OVG Münster kein Aktionismus bestehen. Dieser Artikel stellt unsere Rechtsansicht und keine Rechtsberatung dar. Daher können wir auch keine Haftung hierfür übernehmen. Lesen Sie den gesamten Artikel
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1 week ago

Standaufsichtslehrgang 24.09.2023, 10:00 Uhr bis 24.09.2023, 13:00 Uhr, Schützenhaus – (Lehrgang) Lesen Sie den gesamten Artikel
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1 week ago
Aktuelle Meldungen Liebe Vereinsmitglieder,um einen gesetzeskonformen Schießbetrieb durchführen zu können, ist es unbedingt nötig, an den Schießtagen genügend Aufsichten zu stellen. Alle aktiven Schützen und Schützen mit einer entsprechenden Standaufsichtsschulung werden darum regelmäßig zur Aufsichtstätigkeit eingeteilt. Ich bitte Euch darum, sich regelmäßig auf unserer Homepage über die Dienste zu informieren. Bei Verhinderung bitten wir darum, selbst Ersatz zu finden. Eine Liste mit allen entsprechenden Mitgliedern liegt dem Schließdienst im Schützenhaus vor. Um uns viel Arbeit zu ersparen werden die Dienste jeweils in das Folgejahr übernommen. Sollte es Änderungen geben, bitte ich das unserem Schützenrat Markus Zaus ([email protected]) mitzuteilen damit er die Änderungen einarbeiten kann.Daher möchte ich auf unseren nächsten Standaufsichtslehrgang am 24.09.2023 hinweisen.Aktuell beglückwünschen wir unsere erfolgreichen Teilnehmer an der deutschen Meisterschaft 2023, insbesondere Rudi Pickel für einen Meistertitel, einen Vizemeistertitel und einen Dritten Platz, Norbert Liedel für einen Meistertitel und einen Vizemeistertitel sowie Maximilian Zaus für einen Dritten Platz. Ferner teile ich mit, dass am/ab 12.08.2023 bis auf weiteres die Parkplatzsituation vor dem Schützenheim aufgrund der beginnenden Baumaßnahmen eingeschränkt ist. Bitte nutzt daher die Parkplätze bein ehemaligen Aldi-Markt, bist die Bauarbeiten abgeschlossen sind.Schließlich noch ein Hinweis auf unser Königsschießen, welches vom 06.10.2023 bis zum 08.10.2023 stattfindet. Am Sonntag den 08.10.2023 ist wieder ein Mittagstisch geplant. Zur besseren Planung liegt eine Liste im Schützenhaus aus oder Ihr meldet Euch direkt bei Christiane Gnad [email protected] direkt an. Für diese Veranstalltung suchen wir auch noch ein paar Helfer die uns an diesen Tagen tatkräftig unterstützen. Wenn ja dann bitte direkt bei mir [email protected] melden damit ich etwas planen kann. Last but not least: Aktuell kursiert ein Urteil des OVG Münster aus NRW über die angebliche Pflicht eines Waffenschrankbesitzers zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis, das den Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung der Waffen und Munition entspricht. Wir haben diese Pressemitteilung der Justiz NRW mal unter die Lupe genommen und mit der Rechtslage bei uns in Bayern verglichen. Lesen macht schlau!EuerNorbert Liedel1. SchützenmeisterPS: Über aktuelle Neuigkeiten könnt Ihr Euch schnell mit einem Klick auf "RRS-Feed"-Button informieren. Hersbruck, September 2023 Lesen Sie den gesamten Artikel
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1 week ago
Informationen zur Vereinsmeisterschaft 2023 Hallo liebe Schützenfreunde,um einen geregelten Ablauf der diesjährigen Vereinsmeisterschaft zu gewährleisten, bitte ich um die Einhaltung folgender Regeln.Die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft muss vor dem Schießen beim Schließdienst oder einem anwesenden Schießleiter angemeldet werden. Es gibt dazu auch einen Meldezettel der nach dem Schießen zusammen mit den Scheiben abgegeben werden muss. Den Meldezettel findet Ihr unten zum Download oder im Schützenhaus.Ich bitte alle Schützen sich mit der jeweiligen Sportordnung des BDS oder des BSSB vertraut zu machen .Beim BDS besteht die Möglichkeit, in einigen Disziplinen ein sogenanntes "Halbprogramm" zu schießen. Das betrifft zum größten Teil die Langwaffen-Disziplinen.Geschossen wird wie folgt:Kurzwaffe nur Präzision z.B. Disziplin 1001: 2 x 10 SchussKurzwaffe Kombi z.B. Disziplin 1101: 2 x 10 SchussIntervall2 x 5 SchussZeitserie in 20 Sekunden5 SchussZeitserie in 10 Sekunden5 SchussLangwaffen z.B. Disziplin: 211330 SchussLangwaffen z.B. Disziplin: 2113 Halbprogramm15 SchussBei 100m-Disziplinen, die auf dem 50m-Stand geschossen werden, bitte darauf achten, dass reduzierte Scheiben verwendet werden.Bei Disziplinen wie "Symbolscheibe" oder auch "Fertigkeit" ist grundsätzlich das komplette Programm zu schießen.Bei Disziplinen wie "Fallscheibe Flinte/ Büchse" sowie "Speed" ist ebenfalls das komplette Programm zu schießen. Bei diesen Disziplinen gibt es eine offene Bayerische Meisterschaft zu denen man sich zu gegebener Zeit einfach anmelden kann.Bei den Disziplinen "Wurfscheibe" werden bis zur Landesmeisterschaft 45 Wurfscheiben beschossen, bei der DM sind es dann 90 Scheiben.Für alle anderen Disziplinen muss man sich über den Bezirk – Landesmeisterschaft bis zur Deutschen Meisterschaft durch entsprechende Ergebnisse qualifizieren.Es ist leider unmöglich, hier alle Disziplinen aufzuführen. Darum bei Zweifel vor dem Schießen bitte nachfragen. Euer Norbert Liedel1. Schützenmeister Lesen Sie den gesamten Artikel
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1 month ago
Vereinsmeisterschaft Jagdlich Trap 2023 Am Freitag, 13.10.02023 findet unsere Vereinsmeisterschaft in der Wurfscheibendisziplin Jagdlich Trap für Doppelfinte auf der Schießanlage Grünberg der BJV Kreisgruppe Neumarkt, Am Herrnhof 3, 92318 Neumarkt statt. Wir hoffen, dass wir unser Teilnehmerfeld im Vergleich zum letzten Jahr noch etwas vergrößern können und laden alle herzlich zu dieser "Outdoor-Competition" ein. Lesen Sie den gesamten Artikel
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2 months ago
Standaufsichtslehrgang am 24.09.2023 Am 24.09.2023 findet bei uns im Zeitraum vom 10.00h-13.00h ein staatlich anerkannter Standaufsichtslehrgang statt. Ansprechpartner ist Norbert Liedel (0176 78207820).Bitte die beigefügten Anmeldeunterlagen ausfüllen und rechtzeitig einreichen. Die Plätze sind begrenzt. Lesen Sie den gesamten Artikel
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2 months ago
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